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Elektro(hyper)sensitivität / Elektrosensibilität (EHS) - ICD 10 2011 GM alpha Z58


Ungefähr 3 v.H. der Patienten mit MCS in Deutschland - und auch in den USA - geben an neben unmittelbaren Reaktionen auf geringe gasförmige chemische Trigger zusätzlich unmittelbare Reaktionen auf geringe elektromagetische Felder zu haben. Elektrosensibilität wird aber i.d.R. reklamiert, ohne dass die Betroffenen gleichzeitig an MCS leiden. Eine validierte routinemässige Diagnostik zum Nachweis einer Elektrosensibilität gibt es bisher nicht.

Die WHO bezeichnet dieses Phänomen als: "Electromagnetic Hypersensitivity" (EHS).

Von den Personen die eine Elektrosensibilität (EHS) subjektiv geltend machen werden unspezifische Symptome angegeben. Solche Symptome können durch ganz verschiedene Krankheiten und Trigger ausgelöst werden. Allein aufgrund des Vorliegens unspezifischer Symptome kann man niemals auf eine bestimmte Ursache schliessen.
Eine Berücksichtigung als ein "den Krankheiten verwandtes Gesundheitsproblem i.S. der ICD 10 GM Alpha" in der Sozialversicherung kann nur erfolgen, wenn eine Gesundheitsstörung med.-wissensch. evident ist. (§ 135a SGB V)

Es obliegt auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) der Sachverständigenkomission der zuständigen Bundesoberbehörde und dem Gesetz- und Verordnungsgeber die vorhandene wissenschaftliche Literatur zu bewerten und den Stand der Wissenschaft nach ihrem Ermessen zu definieren. Das BVerfG hat zudem angeordnet, daß es nicht Aufgabe der Gerichte sei, die dem Verordnungsgeber zugewiesene Wertung wissenschaftlicher Streitfragen durch eine eigene Bewertung zu ersetzen. Bei komplexen Gefährdungslagen, über die noch keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, kommt dem Verordnungsgeber ein angemessener Erfahrungs- und Anpassungsspielraum zu. In einer solchen Situation der Ungewissheit verlangt die staatliche Schutzpflicht von den Gerichten weder, ungesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen mit Hilfe des Prozessrechts zur Durchsetzung zu verhelfen, noch, die Vorsorgeentscheidung des Verordnungsgebers unter Kontrolle zu halten und die Schutzeignung der Grenzwerte jeweils nach dem aktuellen Stand der Forschung zu beurteilen. Weiterhin hat das BVerG angeordnet, dass es allein der politischen Entscheidung des Verordnungsgebers obliegt, ob er - bei gebotener Beachtung konkurrierender öffentlicher und privater Interessen - Vorsorgemaßnahmen in einer solchen Situation der Ungewissheit sozusagen "ins Blaue hinein" ergreifen will. (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. Februar 2002, Az: 1 BvR 1676/01)

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat entschieden, daß es für unmittelbare Reaktionen unterhalb der Grenzwerte für elektromagnetische Strahlen (EMF) keine wissenschaftliche Evidenz gibt. Es verweist auf mehrere Provokationsversuche in denen keiner der Probanten die Felder erkannt habe. Das BfS sieht deshalb keine wissenschaftliche Basis dafür, Personen die subjektiv eine EHS behaupten, sogen. Vermeidensstrategien zu empfehlen (Antwort des BfS auf eine schriftliche Anfrage der DGMCS von 2017). Die EHS ist als "Beratungsanslass" in die "ICD 10 GM Alpha Z58" aufgenommen und nicht als Krankheitsdiagnose. Eine politische Entscheidung, welche die Berücksichtigung der EHS als eigene Gesundheitsstörung in der Sozialversicherung ermöglicht, ist der DGMCS bisher nicht bekannt.

Die Anhörung von Sachverständigen im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages vom 27.2.2013 zu Elektromagnetischen Feldern kann über die Mediathek des Deutschen Bundestages angesehen und auch heruntergeladen werden. Verschiedene Versionen für Fernseher, SAT-Empfänger, Tablets, Smartpones und eine Tondatei sind unter: http://www.heinzguth.eu/emf/index.html abrufbar.

Dass der menschliche Organismus auf elektromagnetische Wellen reagieren kann ist bekannt. Toxisch bedingte Lichtdermatosen sind seit langer Zeit beschrieben. Lichtempfindlichkeit wird in der Neurochirurgie bei Hirnverletzten und auch gelegentlich als Begleitsymptomatik der Migräne beobachtet. In der Hirnforschung, in der Neurophysiologie und in der Dermatologie ist das Phänomen also allgemein bekannt. Allerdings gilt dies bezogen auf die Wellenlänge des sichtbaren Lichtes.

Im Jahr 2000 hat eine Doktorarbeit an der ETH-Zürich für schwache niederfrequente 50-Hz-Felder ergeben, dass Elektrosensibilität und Elektrosensitivität durchaus im Laborversuch nachweisbar ist. Die in Erlebnisberichten beschriebenen Störungen der Atmung und des Herzschlags konnte die Arbeit jedoch nicht bestätigen. Nach Einschätzung von Prof. N. Leitgeb (TU Graz), besteht bei etwa zwei Prozent der Bevölkerung ein Potenzial für mögliche elektrosensible Reaktionen. Dem widerspricht eine, allerdings schon etwas ältere (1998) Studie, an elf - nach eigener Einschätzung - elektrosensiblen Personen. Die Probanden wurden einer GSM-900-Mobilfunkstrahlung ausgesetzt, konnten diese jedoch nicht reproduzierbar wahrnehmen.

Die Interessenvertretung der schwedischen Elektrosensiblen (FEB) hat eine umfassende Dokumentation über Elektrosensibilität mit den Erfahrungen von 400 Betroffenen in englischer Sprache ausgearbeitet. Es gibt eine Zusammenfassung dieser Dokumentation und eine 1,3 MByte umfassende Langfassung.

Nachfolgend wird ein Versuch zu der Frage beschrieben, wie elektromagnetische Wellen (EMF) auf Hirnzellen von Nagetieren wirken können. Eine Elektrosensibilität wird dabei nicht angenommen.



Rattenhirne vor und nach Mobilfunkbestrahlung:







Handys schädigen Rattenhirne, Folgen für Menschen unklar

Manch einer der mehr als 600 Millionen Handybesitzer in Europa wird sich am Telefon in Zukunft vielleicht kürzer fassen. Denn eine nun veröffentlichte Studie von schwedischen Wissenschaftlern der Universität Lund scheint die Befürchtungen mancher Mobilfunkkunden um ihre Gesundheit zum Teil zu bestätigen: Die Forscher wiesen erstmals Schäden an Nervenzellen im Gehirn von Ratten nach, die sie mit Mikrowellenpulsen eines Handys bestrahlt hatten.

24 Versuchstiere wurden zwei Stunden lang verschiedenen Strahlungsstärken ausgesetzt: 10, 100 und 1000 Milliwatt. Typisch für ein Telefonat mit einem handelsüblichen Handy sind circa 600 Milliwatt. 50 Tage nach der Bestrahlung untersuchten die Forscher die Gehirne der Nager. Ihre Untersuchungsergebnisse bestätigten zunächst frühere Resultate.

Demnach machen Handys die Blut-Hirn-Schranke (BHS) zwischen Kreislauf und Nervensystem durchlässiger für größere Moleküle – zum Beispiel für Eiweiße, die sich im Nervengewebe ablagern.

Zudem beobachteten die Forscher ein bis dahin unbekanntes Phänomen: Im Gehirn einiger Ratten fanden sie zahlreiche „dunkle Nervenzellen“, geschrumpfte, funktionsuntüchtige Neuronen. Sie traten bei den Tieren auf, deren Gehirne mit 100 Milliwatt und mehr bestrahlt wurden. Die Zahl der abgestorbenen Zellen stieg mit der Bestrahlungsleistung. Inwieweit die Ergebnisse auf Menschen übertragbar sind, ist indes unklar. „Dunkle Neuronen“ findet man auch bei Menschen. Vor allem im Alter und bei Alzheimerkranken, aber auch bei gesunden, jüngeren Menschen kommen sie vor. Die schwedischen Forscher haben das Alter der Ratten jedoch so gewählt, dass es dem menschlicher Teenager entsprechen soll.

Deshalb raten sie Kindern und Jugendlichen vorsichtshalber von exzessiven mobilen Gesprächen ab.

Die wichtigsten Ergebnisse der Salford-Studie vom 29. 01. 2003:
  • Die Handy-Strahlung ist die Ursache der gefundenen Neuronenschäden (Hirnzellenschäden).
  • Die Beweissicherheit liegt über 99,8%. Ein systematischer Fehler kann ausgeschlossen werden.
  • Die Öffnung der BHS ist schon bei zweistündiger Bestrahlung mit SAR = 2 mW/kg signifikant.
  • Die Öffnung der BHS ist noch 50 Tage nach nur einer zweistündigen Bestrahlung nachweisbar.
  • Geschädigte, krankhafte Hirnzellen sind signifikant nachweisbar - sowohl in den von Albumin durchdrungenen Hirnbereichen, als auch in den von Albumin freien Hirnbereichen.
  • Die Studie zeigt einen eindeutig steigenden Dosis-Wirkungs-Zusammenhang.
  • Trotz der gefundenen Hirnschäden waren keine Verhaltensstörungen bei den Ratten auffällig.

Mit freundlicher Genehmigung der Süddeutsche Zeitung und der DIZ München GmbH.